Aufgrund der Schäden in den Radwegen auf der Kempener Allee hat stellt Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag in die Bezirksvertretung eingebracht, die Parkflächen komplett wegfallen zu lassen und dafür einen `PopUp-Radweg´ auf beiden Seiten auf die Fahrbahn zu zeichnen. (Antrag an die Bezirksvertretung)
Der Bürgerverein Nord-West unterstützt die Anwohner, die dieses Vorhaben komplett ablehnen.
Wir haben dazu eine eindeutige Stellungnahme an die Bezirksvertretung abgegeben und informieren Sie hier im Wortlaut.
Aufhebung der Benutzungspflicht der Radwege auf der Kempener Allee
Antrag der Fraktion von Bündnis90/ Die Grünen an die Bezirksvertretung West zur Sitzung am, 20. Februar 2025 (7260/25A)
- Anlagen-
Mit der o. a. Vorlage wird für den Streckenabschnitt Gutenbergstr. bis Horkesgath -in Kurzform- beantragt:
Ziel:
Die vorhandenen Gefahrenstellen auf den Radwegen der o. a. Strecke sollen dadurch vermieden werden, dass nunmehr die Fahrbahn benutzt werden kann ohne, dass es -wie bislang- zur Verhängung von Verwarngeldern kommt.
Stellungnahme des Bürgervereins Nord-West e. V. Krefeld:
Vorwort
Die Kempener Allee verfügt als einzige Straße in Krefeld beidseitig über eine doppelte Baumreihe, welche die Fahrbahnteile `Hauptfahrbahn´, `Radweg´ und `Gehweg´ gegeneinander abtrennt. Dies wird von Fachleuten heutzutage als Idealzustand für die Verkehrsraumnutzung beschrieben.
Dennoch sind Fahrradfahrer auf der Kempener Allee seit Jahren verwundert, verärgert und frustriert, weil sie diese einzigartige und sichere Einrichtung nicht mehr gefahrenfrei nutzen können.
Radwegschäden werden nicht repariert, sondern einfach mittels Markierung durch rot-weiße `Playmobil-Baken´(unzureichend) gekennzeichnet.
Während zu Beginn (vor über drei Jahren!) die Baken noch regelmäßig in der Nachtzeit beleuchtet wurden, sind diese Beleuchtungskörper seit geraumer Zeit zunächst `wartungsfrei ´gestellt worden und dann ganz entfernt worden. Das trifft sowohl für die große Dauereinrichtung zwischen Neuer Weg und Ottos. zu, aber auch für die teilweise einzeln aufgestellten Baken.
Der Zustand entspricht damit insgesamt nicht mehr den Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast.
Durch die Beseitigung der Gefahrenstellen, d. h. eine zeitnahe Reparatur der Radwege, würden ein ordnungsgemäßer Zustand und eine einwandfreie Nutzung umgehend wiederhergestellt.
Die Kempener Allee ist aus nördlicher Richtung kommend bis zum Horkesgath eine Bundesstraße (B509) und daher auch im weiteren Verlauf eine der Haupteinfahrtstraßen aus den nord-westlichen Bezirken sowie u. a. St. Hubert, Kempen und Tönisberg.
Entsprechend hoch ist das Verkehrsaufkommen in den Morgenstunden -stadteinwärts- und in den Abendstunden -stadtauswärts.
Hinzu kommen Verkehre aus und in Richtung Gewerbegebiet Mevissenstr., dem Schulkomplex Horkesgath sowie bei Veranstaltungen in der Yala-Arena.
Die Kempener Allee weist eine besondere Parkregelung auf, da das Parken nur wechselseitig auf der jeweils anderen Straßenseite erlaubt ist. Hierdurch wird der Verkehrsfluss wirksam verlangsamt.
Das ist auf der einen Seite begrüßenswert, weil hierdurch die Unfallgefahr durch zu schnelles Fahren wirkungsvoll bekämpft wird.
Zum anderen ist es jedoch zu den Hauptverkehrszeiten sehr schwierig überhaupt dort weiterzukommen, weil durch den ständigen Begegnungsverkehr oft Ausweichmanöver erforderlich werden.
Bei Nutzung durch entgegenkommende LKW (LKW-Verkehr über 7,5t ist nur als `Lieferverkehr´ erlaubt) wird dies nochmals erschwert und bei zwei sich begegnenden LKW oder bspw. Ladungsverkehr oder Müllfahrzeugen im Einsatz quasi zum Lotteriespiel.
Die Kempener Allee gehört gemäß der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (kurz RASt 06) zu den Verkehrswegen mit einer Verbindungsfunktion von Mittelzentren zu Grundzentren bzw. zwischen diesen.
Die Gesamtstraßenbreite sollte entsprechend den Richtlinien mindestens 12,50 Meter breit sein.
Die Aufteilung bezieht sich auf eine Fahrbahnbreite von 6,50 Meter für den Begnungsverkehr sowie jeweils beidseitig 3 Meter für den Radverkehr einschließlich eines `Sicherheitsabstandstreifens´ unter Berücksichtigung des mittlerweile gültigen Mindestabstands von 1,50 Meter bei der Vorbeifahrt von Kraftfahrzeugen an Fahrradfahrern.
Die Kempener Allee verfügt nicht an allen Stellen über diese erforderliche Gesamtbreite.
Hinzu kommen Fahrbahnverengungen durch zwei Verkehrsinseln, die ein gefahrloses Überqueren der Fahrbahn von Fußgängern, insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten ermöglichen.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Aufbringung von `Pop-up-Schutzstreifen´ auf klassifizierten Straßen/ Vorbehaltsnetz mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h von Verkehrsexperten ausdrücklich nicht empfohlen wird.
Daraus ergibt sich, dass die Voraussetzungen für die Einrichtung von `Pop-up-Schutzstreifen´ hier nicht im erforderlichen Umfang vorliegen.
Die Kempener Allee wird gerade zu einem großen Teil auch von fahrradfahrenden Kindern für den Schulweg von/ zum Schulzentrum Horkesgath benutzt.
Ein `Schutzstreifen´ auf der Fahrbahn, unmittelbar neben passierendem Pkw- und Lkw-Verkehr würde eine empfindliche höhere Gefährdung dieser Zielgruppe bedeuten.
Es ist statistisch erwiesen, dass die Unfallgefahr für Fahrradfahrer auf `Schutz- oder Sicherheitsstreifen´ gegenüber der Nutzung von separierten Radwegen deutlich erhöht ist.
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass gerade Kinder und Jugendliche bei der gemeinsamen Fahrt mit dem Fahrrad nicht immer die vollständige Aufmerksamkeit an den Tag legen.
Hierdurch kann es bspw. durch Touchieren des Lenkers oder Unaufmerksamkeit zum Sturz kommen. Die möglichen Gefahren auf einem separierten Radweg sind ungleich geringer als auf einem Fahrbahnteil neben herannahenden Kfz.
Deshalb wird im Interesse der Verkehrssicherheit und der Unfallvermeidung die Einrichtung von `Radschutzstreifen´ auf dieser Straße ausdrücklich als zu gefährlich angesehen.
Die Kempener Allee bietet Anwohner, Besuchern und bspw. Besuchern von Veranstaltungen auf dem Teilstück zwischen Gutenbergstr. und Horkesgath eine große Anzahl von jeweils wechselseitig aufgebrachten Parkflächen.
Diese Parkflächen würden bei Annahme des Antrages vollständig und ersatzlos wegfallen.
Die bisherigen Nutzer müssten sich dementsprechend in den anliegenden Seitenstraßen nach geeignetem Parkraum umsehen. Allerdings verfügen bereits jetzt sämtliche benachbarten Straßen nicht über ausreichenden Parkraum für deren derzeitige Nutzer.
Hinzu kommt, dass anlässlich von Veranstaltungen in der Yala-Arena der vorhandene Parkraum (un-)zulässig verknappt wird.
Es kann auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass eine Wegnahme der geschwindigkeitsregulierenden, wechselseitigen Parkflächen dazu führen könnte, dass die Kempener Allee in den Abend- und Nachtstunden zu einer `Rennstrecke´ für die `beschleunigungsorientierte Zielgruppe´ wird. Auch tagsüber besteht die Gefahr von Geschwindigkeitsüberschreitungen durch eine `gefühlt´ breitere und freiere Straße.
Fazit:
Aus den zuvor genannten Gründen wird empfohlen den Antrag nicht anzunehmen, sondern umgehend geeignete Maßnahmen zur Reparatur der Radwege zu veranlassen.
Es wird auch angeregt, mit den Anwohnern in Kontakt zutreten, damit die gesamte Verkehrssituation, einschließlich der Auswirkungen durch die umfangreichen Neubaumaßnahmen (Doppeleishalle/ Quartier Anglicus) sowie der Überbeanspruchung an Veranstaltungstagen mit den Betroffenen gemeinsam besprochen werden kann.
Dies könnte in Form einer Informationsveranstaltung umgesetzt werden.
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